Bei der schulischen Inklusion sind wir vertragstreu
10. Januar 2017
____
Eva-Maria Voigt-Küppers, stellvertretende Vorsitzende der SPD-Landtagsfraktion
Das nordrhein-westfälische Landesverfassungsgericht hat heute die Zulässigkeit einer Klage gegen die gesetzlichen Regelungen zur Finanzierung der schulischen Inklusion für unzulässig erklärt. Dazu erklärt Eva-Maria Voigt-Küppers:
„Die Entscheidung des Gerichts in Münster ist nachvollziehbar. Wir stehen nach wie vor zu den Vereinbarungen mit den kommunalen Spitzenverbänden und dem daraus resultierenden Gesetz. Die schulische Inklusion ist eine wichtige Aufgabe, sie muss selbstverständlich mit ausreichenden finanziellen Mitteln begleitet werden. Wir sind vertragstreu und haben alle Zusagen erfüllt.“